In diesem Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten bei Problemstellungen aus allen Bereichen des Straßenverkehrs, insbesondere auf folgenden Tätigkeitsfeldern:
Verkehrsunfall
Als Geschädigten verhelfen wir Ihnen zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche wegen Sach- und/oder Personenschäden. Die entstehenden Anwaltskosten hat grundsätzlich die Versicherung des Schädigers zu tragen. In Zusammenarbeit mit unseren sachverständigen Kooperationspartnern erstellen wir u. a. auch Beurteilungen über Haftungsverteilungen sowie Unfallrekonstruktionen.
Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
Unsere Beistands- und Beratungsleistungen in diesem Bereich beziehen sich auf folgende Kernpunkte:
Autokauf/-verkauf
Rechtliche Auseinandersetzungen nach Fahrzeugkauf und -verkauf stellen ein häufiges Problem dar, bei dem wir beratend tätig sind. Dies gilt ebenfalls für die Abwicklung von Leasingsverträgen und Überprüfung von Ansprüchen anlässlich einer möglicherweise fehlerhaft durchgeführten Fahrzeugreparatur. Auch in diesem Bereich kooperieren wir mit unserem Expertenteam der GFU.
GFU:
Zur Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren arbeiten wir seit Jahren mit der GFU (Gesellschaft für Unfall- und Schadenforschung AG) zusammen und verfügen deshalb über ein Spezialistenteam mit wertvollen Erfahrungen und Spezialkenntnissen.
Rechtsanwalt Scheidweiler ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
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